Verbraucherzentrale macht Ernst: Vodafone wird verklagt

In Sachsen gibt man sich nicht mit leeren Worten zufrieden. Weil der britische Konzern wenig Einsicht bezüglich der DSL-Drosselung zeigt bleibt der Verbraucherzentrale nur der Gang vor das Düsseldorfer Landgericht.

Erst die Abmahnung, nun die Klage: Vodafone unter Druck
Erst die Abmahnung, nun die Klage: Vodafone unter Druck

Es scheint eine weitere Runde in dem Streit um das Drosselvorhaben von Internetanbietern zu geben, die dieses Mal in Düsseldorf ausgetragen wird. Das Landgericht bestätigte den Eingang der Klage gegen den Netzbetreiber Vodafone.

Die Telekom war einsichtig, Vodafone ist es nicht

Als am ende des letzten Jahres ein Anbieter nach dem anderen ankündigte die Verbindungsgeschwindigkeit nach der Überschreitung eines bestimmten Grenzwertes zu drosseln gingen nicht nur die Verbraucher auf die Barrikaden. Und schon kurz nachdem die Deutsche Telekom den Drosselvorgang bekanntgab nahm sie ihn wieder zurück und versicherte Kunden die Internetverbindung nicht anzurühren. Und schon damals ging es vor das Kölner Landgericht. Doch dieses Mal sieht sich Vodafone im Recht.

Es geht um LTE als DSL-Ersatz

Die Verbraucherzentrale bezichtigt Vodafone der Täuschung, da der Konzern bei der Werbung für den Tarif „LTE zuhause“ Geschwindigkeiten von bis zu 50 Mbps angibt. Das Problem: Nach der Nutzung von 30 GB surfen Sie nicht mehr mit 50 Mbps im Netz, sondern mit 384 Kbps! Darf ein Unternehmen für eine Geschwindigkeit werben die nur kurze Zeit anhält und dann rapide abfällt ?

Die Richter haben in den nächsten Monaten die schwere Aufgabe den Begriff DSL-Geschwindigkeit zu definieren, und ob der Leistungsabfall gerechtfertigt ist. Es würde der Werbelandschaft in Deutschland helfen wenn das Gericht klar für die Verbraucherzentrale urteilt.

Nachricht geschrieben durch das DSL & Kabel Internet team am 05 März 2014.